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Allgemeine Geschäftsbedingungen :

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend. Jeder Kauf und jede Vereinbarung kommt zeitlich und inhaltlich erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Erfolgen Lieferungen ohne Auftragsbestätigung, so gilt der Lieferschein oder die Rechnung als Auftragsbestätigung.

2. Lieferfrist

Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich.

3. Umfang der Lieferpflicht

Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen bleiben aus fabrikationstechnischen Gründen vorbehalten.

4. Versand

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und wird ab Lager Limburg, Neuss oder ab Werk vorgenommen. Versicherungen werden von uns grundsätzlich nicht abgeschlossen. Für Fehlleitungen oder Verzögerungen, die beim Versand auftreten, sind wir nicht verantwortlich.

5. Verpackung

Wir berechnen nur unseren Selbstkostenpreis.

6. Preise

Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Transport- und Verpackungskosten und ohne Mehrwertsteuer. Es gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Listenpreise.

7. Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben zu erfolgen, falls nicht etwas anderes in unseren Auftragsbestätigungen vereinbart wird, innerhalb 10 Tagen rein netto. Rechnungen über Ersatzteillieferungen, Reparaturen und Serviceleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Fristüberschreitungen berechtigen uns, Zinsen und Kosten nach den Bankzinsen für kurzfristige Kredite zu berechnen.

8. Beanstandungen

Beanstandungen jeglicher Art müssen spätestens innerhalb fünf Tagen nach Empfang der Ware mitgeteilt werden, anderenfalls werden sie nicht anerkannt.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Verpfändungen oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

10. Ansprüche aus Pflichtverletzung (Gewährleistung)

  • 1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich, bei erkennbaren Mängel spätestens 5 Tage nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit, uns schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
  • 2. Bei berechtigten Beanstandungen (Mängeln) beschränkt sich unsere Gewährleistung - nach unserer Wahl - auf Nachbesserung oder Nacherfüllung. Für den Fall des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Nacherfüllung oder bei unberechtigter Ablehnung durch uns, gewähren wir nach Wahl des Kunden den Rücktritt vom Vertrag oder Minderung. Darüber hinaus gehende Rechte aus Pflichterfüllung sind ausgeschlossen.
  • 3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
  • 4. Die Gewährleistung oder Ansprüche aus Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde unsere Ware verändert, unsachgemäß installiert, wartet, repariert, verwendet oder gegen unsere Installations- oder Betriebshinweise verstößt, wenn er unsere Ware mit nicht geeigneten Betriebsstoffen oder Ersatzteilen benutzt oder sonst unsachgemäß mit unserer Ware umgeht, es sei denn der Kunde kann beweisen, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
  • 5.a) Soweit unsere Produkte Software enthalten, entspricht diese dem heutigen Stand der Technik; eine Gewährleistung, dass diese völlig fehlerfrei ist, kann jedoch nicht gegeben werden. Fehler der Software im üblichen Rahmen muss der Kunde hinnehmen.
  • 5.b) Für die bestimmungsgemäße Abnutzung von Verschleißteilen haften wir nicht, die Abnutzung begründet auch keine Ansprüche aus Pflichtverletzung. Verschleißteile sind z.B. Transportriemen oder -rollen, Münzrohre oder -auslässe, Geldschaleneinlagen, Sortierschienen oder -platten, alle direkt mit Münzen oder Banknoten in Berührung kommenden Teile.
  • 6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
  • 7. Bei allen Nacherfüllungsansprüchen handelt es sich grundsätzlich um eine Bring-InNacherfüllung. In besonderen Fällen kann die Nacherfüllung vor Ort stattfinden, in diesem Falle sind die Kosten für Anfahrt, Wegezeit und sonstige Dienstleistungen vom Kunden zu zahlen.
  • 8. Bei übermäßiger Beanspruchung der erworbenen Ware fordern wir innerhalb der Gewährleistungsfrist vom Kunde und auf dessen Rechnung eine Wartung anzumelden. Wird die geforderte Wartung nicht veranlasst, erlischt der Gewährleistungsanspruch.

11. Haftung

  • 1.Die Haftung der Werner Kubny GmbH ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Die Werner Kubny GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn. Die persönliche Haftung der Werner Kubny GmbH-Mitglieder, die als Erfüllungsgehilfen der Werner Kubny GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistungen.
  • 2. Im übrigen gilt für unsere Haftung bei leichter bzw. einfacher Fahrlässigkeit folgendes:
    a) Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
    b) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Maschinen zum Gegenstand, haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses.
    c) Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.
    d) Bei elektronischen Geräten, die die Echtheit von Banknoten testen, kann eine 100%-ige Gewähr für die Echtheit einer Note nach Prüfung durch das Gerät nicht übernommen werden. Falschgeld kann nur erkannt werden, wenn uns das Raster des verwendeten Falschgeldes zum Auslieferungszeitpunkt bekannt war. Beschädigte Noten sind von der Prüfung ausgenommen. Bei anderen Geräten zur Falschgelderkennung kann keinerlei Gewährleistung für die Echtheitsprüfung übernommen werden. Eine Haftung kann daher in allen Fällen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen werden.
    e) Falsche Zähl- oder Prüfergebnisse, die bedingt sind durch fehlerhaft gedruckte Banknoten, schlechte Münzprägungen oder Verschmutzung, berechtigen nicht zur Mängelrüge (Sicherheitsmerkmale auf Banknoten fehlen teilweise, ganz oder weichen von der Norm ab, bzw. bei Münzen werden die vorgegebenen Spezifikationen nicht eingehalten).
  • 3. Unsere Geldverarbeitungssysteme entsprechen in der Zählgenauigkeit und der Falschgelderkennung sehr hohen Qualitätsansprüchen. Physikalisch bedingt können auch bei einem einwandfreien Gerät und bei korrekter Wartung Fehlzählungen oder Beschädigungen durch z.B. beschädigtes, chemisches oder physikalisch behandeltes, abgenutztes oder verschmutztes Geld, unbekannte oder geänderte Fremdwährungen, neue oder nicht bekannte Falsifikate sowie durch die Einführung neuer Banknoten oder Münzen auftreten. Für solche Fehlzählungen und daraus entstehende Folgeschäden kann daher keine Haftung übernommen werden.
  • 4. Im kaufmännischen Verkehr haften wir stets nur für Schäden, die durch grob fahrlässiges Handeln verursacht worden sind.
  • 5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, arglistiger Täuschung sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
  • 6. Eine über die vorstehenden Vorschriften hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen

Sonderhinweise

Im übrigen gelten für die Erledigung uns erteilter Aufträge ausschließlich die allgemein üblichen Lieferbedingungen in der Büromaschinenindustrie in jeweils neuester Fassung, falls diese nicht durch vorstehende Pos. 1 bis 11 eine Änderung erfahren haben.

Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist von beiden Vertragspartnern Limburg anerkannt und vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Um den Anforderungen an die allgemeinen Informationspflichten gem. §§ 4-6 Telemediengesetz genüge zu leisten, erklären wir:

Identität des Teledienstanbieters

Werner Kubny GmbH
Geldverarbeitungssysteme

Mainzer Str. 56, 65550 Limburg
Telefon: +49 6431 41094
Telefax: +49 6431 43992

Handelsregister:
Amtsgericht Limburg
HRB 624

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:

Werner Kubny

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